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ANTRAG DER FRAKTIONEN

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Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vom 15.06.2005

18. März 2011

Antrag

der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP

Erinnerung und Gedenken an die Vertreibungen und Massaker an den Armeniern 1915 – Deutschland muss zur Versöhnung zwischen Türken und Armeniern beitragen.
 Die oben genannten Fraktionen haben am 15.06.2005 diesen Antrag beim Bundestag gestellt:
dipbt.bundestag.de/doc/btd/15/056/1505689.pdf 

Auszug:

“Der Antrag wurde gestellt von:                                                                           Berlin, den 15. Juni 2005

Franz Müntefering und Fraktion
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion
Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und Fraktion
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion
Begründung

  1. Vor 90 Jahren, am 24. April 1915, wurde auf Befehl der das Osmanische Reich lenkenden jungtürkischen Bewegung die armenische politische und kulturelle Elite Istanbuls verhaftet, ins Landesinnere verschleppt und zum großen Teil ermordet. Dieses Datum wurde zum Gedenktag der Armenier in aller Welt für die Vertreibungen und Massaker an den armenischen Untertanen des Osmanischen Reiches, die bereits Ende des 19. Jahrhunderts, verstärkt aber dann im Ersten Weltkrieg stattfanden. Die rekrutierten armenischen Soldaten der osmanischen Armee wurden zu Beginn des Kriegseintritts des Osmanischen Reichs in Arbeitsbataillone zusammengefasst und mehrheitlich ermordet. Frauen, Kinder und Alte wurden ab Frühjahr 1915 auf Todesmärsche durch die syrische Wüste geschickt. Wer von den Verschleppten noch nicht unterwegs ermordet worden oder umgekommen war, den erreichte dieses Schicksal spätestens in den unmenschlichen Lagern in der Wüste um Deir ez Zör. Massaker wurden auch von eigens dafür aufgestellten Spezialeinheiten ausgeführt. Widerstand ranghoher türkischer Beamter gegen dieses Vorgehen wie auch Kritik aus dem osmanischen Parlament begegnete das jungtürkische Regime mit brutaler Ablehnung. Viele Gebiete, aus denen die christlichen Armenier vertrieben worden waren, wurden mit Kurden und muslimischen Flüchtlingen der Balkankriege besiedelt. Ebenso waren Angehörige anderer christlicher Volksgruppen, insbesondere aramäisch/assyrische und chaldäische Christen, aber auch bestimmte muslimische Minderheiten von Deportationen und Massakern betroffen. Den Deportationen und Massenmorden fielen nach unabhängigen Berechnungen über 1 Million Armenier zum Opfer. Zahlreiche unabhängige Historiker,  Parlamente und internationale Organisationen bezeichnen die Vertreibung und Vernichtung der Armenier als Völkermord. ……….”Quelle: dipbt.bundestag.de/doc/btd/15/056/1505689.pdf 

Warum weigert sich dann die heutige Regierung es als Völkermord anzuerkennen?
….über 1 Million Armenier…..
…Zahlreiche unabhängige Historiker,  Parlamente und internationale Organisationen bezeichnen die Vertreibung und Vernichtung der Armenier als Völkermord…. 

Liegt es an der Mitschuld der Deutschen am Genozid?
Oder kann es sein, dass die Regierung den Konflikt mit der Türkei scheut? 

Nun, am 07.07.2008 gab es eine kleine Anfrage der LINKEN, bezüglich des Antrages von 2005 (3 Jahre waren inzwischen vergangen).

http://www.deutscharmenischegesellschaft.de/wp-content/uploads/2009/11/Deutscher-Bundestag-Drucksache-16_09956-Kleine-Anfrage-DIE-LINKE-20080707.pdf

Auszug: 

“Deutscher Bundestag                                                                        
Drucksache   16/9956 

  1. 16. Wahlperiode                                                           07. 07. 2008 

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen und der Fraktion DIE LINKE.

Bundesmittel für das Lepsius-Haus und die Gedenkstätte zum Völkermord  an den Armeniern

Zum  Gedenken  an  den  Völkermord  des  extrem  nationalistischen  jungtürkischen Regimes  an  weit  über  einer  Million  Armenier  während  der  Kriegsjahre  1915/16  verabschiedete  der  Deutsche  Bundestag  am  15.  Juni  2005  einen  gemeinsamen  Antrag  der  Fraktionen  SPD,  CDU/CSU,  BÜNDNIS  90/DIE  GRÜNEN  und  FDP  zu  „Erinnerung  und  Gedenken  an  die  Vertreibungen  und  Massaker an den Armeniern 1915“ (Bundestagsdrucksache 15/5689).  „Besonders  das  Werk  von  Dr.  Johannes  Lepsius,  der  energisch  und  wirksam  für  das  Überleben  des  armenischen  Volkes  gekämpft  hat,  soll  dem  Vergessen  entrissen  und  im Sinne  der  Verbesserung  der  Beziehungen  zwischen  dem armenischen,  dem deutschen  und  dem türkischen  Volk  gepflegt  und  erhalten  werden“,  forderte  der  Bundestagsantrag.  Zum  150.  Geburtstag  des  Pfarrers  Johannes  Lepsius  am  15.  Dezember  2008  soll  in  dessen  früheren  Potsdamer  Wohnhaus  eine  gemein sam  vom  Bund  und  dem  Land  Brandenburg  finanzierte  Gedenkstätte  eröffnet  werden.  Laut  einer  Meldung  der  Berliner  Morgenpost  vom  21.  November  2007  soll  das  Lepsius-Haus  dafür  in  den  kommenden  Jahren  rund  800.000  Euro  aus  der  Kulturförderung  des  Bundes  erhalten.  Im  Lepsius-Haus  sind  eine  Bibliothek,  eine  Forschungs-  und  Begegnungsstätte  für  internationale  wissenschaftliche  und  ökumenische  Zusammenarbeit  sowie  die  Wiederbelebung  der  bereits  von  Lepsius  seit  1923  geplanten  deutsch-armenischen  Akademie  vorgesehen.  Das  vom  Theologie-Professor  Dr.  Hermann  Goltz  geführte  Lepsius-Archiv  befindet  sich  noch  an  der  Theologischen  Fakultät  der  Martin-Luther-Universität  Halle-Wittenberg………..”
Berlin, den 2. Juli 2008
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Quelle: http://www.deutscharmenischegesellschaft.de/wp-content/uploads/2009/11/Deutscher-Bundestag-Drucksache-16_09956-Kleine-Anfrage-DIE-LINKE-20080707.pdf 

Es gab auch eine Antwort des Bundestages dazu:
dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/100/1610074.pdf 
Wenn ich den Text lese, dann muss ich  an folgende Filmszene denken:

- Was habt ihr mit dem Geld gemacht?
- Wir haben eine Kommission bezahlt, die entscheiden soll, was wir mit dem Geld machen sollen.
Der letzte Punkt ist in so fern interessant, da eine deutsche Mitschuld am Genozid der Armenier nachgewiesen ist.

“Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Aufarbeitung der tragischen Ereignisse von 1915 bis 1917 in  erster Linie Sache  der  beiden  betroffenen  Länder Armenien und Türkei ist.” 

Und am 10.02.2010

gab es eine kleine Anfrage der Linken:

http://dokumente.linksfraktion.de/drucksachen/7746112288_1700687.pdf

Deutscher Bundestag

17. Wahlperiode

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Katrin Werner, Jan van Aken, Christine Buchholz,
Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Stefan Liebich und der Fraktion DIE LINKE.

Umsetzung des Bundestagsantrags 15/5689 „Erinnerung und Gedenken an die Vertreibungen und Massaker an den Armeniern 1915 – Deutschland muss zur Versöhnung zwischen Türken und Armeniern beitragen”

Quelle: http://dokumente.linksfraktion.de/drucksachen/7746112288_1700687.pdf 

Und hier ist die Antwort zufinden:

http://dokumente.linksfraktion.de/drucksachen/7763147785_1700824.pdf

Und interessant ist auch die Antwort auf die Frage 11: 

11. Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sich bei den Massakern an den Armeniern 1915/16 eindeutig um einen Völkermord im Sinne der UN-Konvention von 1948 handelt?

Die Bundesregierung begrüßt alle Initiativen, die der weiteren Aufarbeitung der geschichtlichen Ereignisse von 1915/16 dienen. Eine Bewertung der Ergebnisse dieser Forschungen sollte Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern vorbehalten bleiben. Dabei ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Aufarbeitung der tragischen Ereignisse von 1915/16 in erster Linie Sache der beiden betroffenen Länder Türkei und Armenien ist.

Vor diesem Hintergrund zollt die Bundesregierung sowohl der türkischen als auch der armenischen Seite Respekt für die mutigen Schritte, die sie bereits zur Normalisierung ihrer bilateralen Beziehungen unternommen haben. Sie ermutigt beide Seite in ihren Gesprächen regelmäßig, den laufenden Annäherungsprozess, der auch die Bildung einer Historikerkommission einschließt, beharrlich fortzusetzen.

a) Falls ja, hat sie ihre Sichtweise in der Vergangenheit auch der türkischen Regierung expressis verbis vermittelt?

Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.

b) Fall nein, wie ist die Rechtsauffassung der Bundesregierung in dieser Frage, und wie begründet sie diese?

Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.

Quelle: http://dokumente.linksfraktion.de/drucksachen/7763147785_1700824.pdf

 


 

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