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Französisches Gesetz gegen Genozidleugnung

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Pressemitteilung
des Zentralrats der Armenier in Deutschland 

OPFER VON VÖLKERMORDEN BRAUCHEN DIESEN SCHUTZ 

Armenier begrüßen französisches Gesetz gegen Genozidleugnung 

„Ein Gesetz zum Schutz von Völkermordopfern“, so kommentiert der Vorsitzende des Zentralrats der Armenier in Deutschland (ZAD) das soeben verabschiedete Gesetz, mit dem Frankreich die Leugnung von Genoziden unter Strafe stellt. Der ZAD hält es für zwingend erforderlich, nun auch in Deutschland dem französischen Beispiel zu folgen. 

Der türkische Völkermord an den Armeniern, dem rund 1,5 Millionen seiner Landsleute zum Opfer gefallen sind, muss, so Azat Ordukhanyan, endlich auch in Deutschland formal anerkannt werden: „Wir sind es der Würde unseren Toten und der Ehre unseren Vertriebenen schuldig, immer wieder an das deutsche Gewissen zu appellieren, dass auch hierzulande die Leugnung dieses Völkermords verboten wird.“ Das Deutsche Reich, so Ordukhanyan, war in vielfältiger Weise mit dem Menschheitsverbrechen von 1915 verknüpft: „Es gibt eine moralische Verantwortung Deutschlands, den Opfern wenigstens heute politische Genugtuung und  Rechtsschutz angedeihen zu lassen.“

Der Völkermord von 1915 an den Armeniern und anderen christlichen Gemeinschaften im Osmanischen Reich ist in der Geschichtsschreibung international unumstritten, allein die Türkei beharrt auf einer nun fast hundertjährigen Leugnungspolitik. Der ZAD kämpft seit Jahrzehnten dafür, dieses Tabu aufzubrechen. Der Deutsche Bundestag hat zwar im Jahre 2005 in einer viel beachteten Resolution das Thema aufgegriffen und dabei alle Kriterien eines Völkermords, wie sie in der entsprechenden UN-Konvention festgelegt sind, anerkannt, die Parlamentarier haben dabei allerdings aus Rücksichtnahme auf die türkische Regierung den Begriff Völkermord vermieden. Die deutsche Politik hat nun Gelegenheit, ihre frühere Haltung zu korrigieren, indem sie sich der französischen Initiative anschließt und sich mit dafür einsetzt, die Kriminalisierung der Genozidleugnung über die EU europaweit zu etablieren.

„Die Meinungsfreiheit“, so der ZAD Vorsitzende zu einem häufig gehörten Einwand, „muss als hohes rechtliches und moralisches Gut geschützt werden. Sie darf aber nicht als Vorwand dienen, um Völkermorde zu leugnen, und dabei die Würde und Ehre Toter und Lebender zu verletzen.“ Die politische Kultur hat nach Ansicht des ZAD bisher unter der Unfähigkeit der deutschen Volksvertretungen gelitten, Verantwortung zu übernehmen und sich den Fragen zu stellen, die Deutschland damals im Schatten des ersten Weltkriegs als engster Verbündeter der Türkei auf sich geladen hat.

Azat Ordukhanyan: „Die Erfahrungen mit dem Holocaust sollten die deutsche Politik im höchsten Maße für die Situation von Opfern eines Völkermords sensibilisiert haben Konsequent wäre ein entschiedenes Handeln gegen die Leugnung von Völkermorden.“

 

Vorstand des Zentralrats der Armenier in Deutschland

Frankfurt am Main

23.01.2012


 

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