Wespennest im Schuppen 2013
Wespennest bei Familie Jaschinski
Im Juli wurde in Facebook ein Bild von einem Wespennest gezeigt und gefragt, wie man es entfernen kann. Nach einiger Korrespondenz mit der Hausbewohnerin. bin ich dort hin gefahren und habe mir das Wespennest angeschaut. Da die Wespen bei der Wahl eines geeigneten Platzes für ihr Nest nicht besonders wählerisch sind und Orte bevorzugen, die weitgehend geschützt vor Witterung und Fressfeinden, trocken und vergleichsweise dunkel sind, haben sie ihr Nest in dem Schuppen in Nähe der Terrasse gebaut. Die Hausbewohner wurden bisher weder beim Essen noch bei der Benutzung des Schuppens gestört. Der Ein- und Ausflug der Wespen liegt zwischen den Balken in ca. 2 Meter Höhe. Sie fliegen sehr friedlich ein und aus. Die Bewohner des Hauses sind auch sehr vorsichtig und vermeiden es, die Schuppentür laut zuzuschlagen, damit die Wespen sich nicht gestört fühlen.
Weil Wespen so nützlich sind, stehen sie bei uns auch unter gesetzlichem Schutz. Jede normale Wespe genießt zunächst, wie überhaupt jedes wild lebende Tier, den allgemeinen Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Nach § 39 BNatSchG ist jede mutwillige Beunruhigung wild lebender Tiere verboten, noch weniger dürfen Wespen natürlich ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden. Auch die Lebensstätten dieser Tiere dürfen nicht ohne vernünftigen Grund beeinträchtigt oder zerstört werden. Deshalb bleibt dieses Wespennest dort, wo es ist, bis sie alle ausgeflogen sind. Das Wespennest steht in einem Schuppen, in Nähe zur Terrasse. Sie haben bisher niemanden gestört. Sie sind so friedlich, sie pflegen fleißig ihre Larven. Nachdem die Larven ausgeschlüpft und die jungen Wespen ausgeflogen sind, fliegen alle Wespen weg, und das Nest bleibt leer. Sie besetzen dieses Nest nicht mehr. Danach kann man das Nest entfernen.
Seite zurück: Honigschleudern am 20.07.2013
nächste Seite: Erweiterte Vorstandssitzung am 29.06.2013