Der kleine Beutenkäfer
Kleiner Beutenkäfer und die Gesetzgebung
Anzeigepflicht
Seit August 2003 besteht auf europäischer Ebene die Anzeigepflicht für den Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer (Verordnung (EG) Nr. 1398/2003 er Kommission vom 05.08.2003 zur Änderung von Anhang A der Richtlinie 92/65/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Kleinen Beutenkäfers (Aethina tumida), der Tropilaelapsmilbe ( Tropilaelaps spp. ), der Ebola und der Affenpocken (ABI. EU Nr. L198/3). Die nationale Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen wird entsprechend bis zur Importsaison 2004 angepasst. Das Auftreten des Kleinen Beutenkäfers ist nach § 9 des Tierseuchengesetzes von jeder Person, die mit Bienen umgeht, anzuzeigen (z.B. Imker, Bienensachverständiger, Tierarzt, Laborpersonal). Die Anzeige hat bei der für Tierseuchenbekämpfung zuständigen Behörde zu erfolgen (z.B. Ordnungsamt, Veterinäramt).
Einfuhrbeschränkungen
Seit Dezember 2003 gelten Einfuhrbeschränkungen für Bienen und gebrauchtes Imkermaterial zur Verwendung in der Imkerei auf europäischer Ebene. Die Einfuhr von Paketbienen und Bienenschwärmen aus Drittländern (nicht EU-Mitgliedstaaten) ist untersagt. Nur die Einfuhr von Königinnen mit maximal 20 Begleitbienen in individuellen Königinnenkäfigen ist unter bestimmten Bedingungen und nur aus bestimmten Ländern möglich. Für weiter Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Behörde (z.B. Ordnungsamt, Veterinäramt).
Bienenseuchen-Verordnung
In die Bienenseuchen-Verordnung sollen in Abstimmung mit den nationalen Bienenexperten angemessene Bekämpfungsmaßnahmen Eingang finden, die zwischen einem „frischen Import“, bei dem noch von einem räumlich eng begrenzten Befall ausgegangen werden kann, und einem „länger bestehenden Befall“, der bereits zur Verbreitung geführt haben kann, unterscheiden und insoweit andere Bekämpfungsmaßnahmen fordern.
Absuchen der Beute
Entfernen Sie den Deckel der Beute und legen Sie ihn umgedreht daneben. Nehmen Sie die Zargen des Honigraums und eventuell den oberen Brutraum herunter und stellen Sie diese auf den umgedrehten Deckel. Heben Sie die Zargen ein paar Minuten später hoch und suchen Sie die Innenfläche des umgedrehten Deckels nach Käfern ab. Wenn die Bienenstöcke geöffnet sind, krabbeln die ausgewachsenen Käfer schnell aus dem Licht. Suchen Sie daher nach dem öffnen der Bienenvölker nach ausgewachsenen Käfern, die sich innerhalb der Beute bewegen und über die Waben, den Deckel oder den Beutenboden rennen. Bei warmem Wetter halten sich die Käfer meistens auf dem Beutenboden auf; bei kühlerem Wetter suchen sie Wärme und können sich in der Bienentraube verstecken. Die typischen Gelege findet man normalerweise in Ritzen und Spalten der Beute, besonders unter den Wabenschenkeln. Suchen Sie nach Larven in den Waben und auf dem Bodenbrett.
Versand von verdächtigen Käferproben
Ausgewachsene Tiere und Larven, bei denen der begründete Verdacht auf den Kleinen Beutenkäfer besteht, sollten in einem verschlossenen Behälter aus Plastik oder Pappe zur Untersuchung an die zuständigen Einrichtungen gesandt werden. Geben Sie auf dem Behälter oder in einem Begleitschreiben ihren Namen und Anschrift sowie den Standort der Völker an.
Versenden Sie unter keinen Umständen lebende Tiere. Töten Sie diese vorher, indem Sie die Tiere über Nacht in ein Gefriergerät (z.B. Eisfach des Kühlschranks) oder in 70% Äthanol (z.B. Methylalkohol/Brennspiritus) legen.
Ansprechpartner für weitere Beratung
Dr. Wolfgang Ritter |
Dr. Peter Neumann |
Dr. Peter Rosenkranz |
Seite zurück: Bienenwelt in Zahlen
nächste Seite: Allgemein