Bundesbaugesetz Hier wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen Bienenhäuser gebaut werden dürfen. Die Maßstäbe variieren je nach Bundesland. Grundsätzlich gibt es auch für Imker bei Bauten im Außenbereich unter bestimmten Voraussetzungen baurechtliche Ausnahmeregelungen. Erkundigen Sie sich vor der Planung eines Bienenhauses beim zuständigen Bauamt.
Nachbarrecht Wie der Name schon sagt, regelt es, inwieweit ein Nachbar Einwirkungen durch Bienenhaltung akzeptieren muss. Hält sich die Bienenhaltung in vertretbarem Rahmen ist sie ortsüblich, zählt sie zu den zumutbaren Beeinträchtigungen -muss also vom Nachbarn geduldet werden. Die Interpretationsmöglichkeiten sind jedoch relativ weit gefasst. Im Zweifelfall muss ein Gutachter zu Rate gezogen werden.
Bienenschutzverordnung Sie dient dem Schutz der Imkerei und ist vor allem für Landwirte und Kleingärtner von großer Bedeutung. So dürfen bienengefährliche Pflanzenschutzmittel während der Blühperiode grundsätzlich nicht angewendet werden.
Bienenseuchenverordnung Sie soll den Ausbruch und die Verbreitung von Bienenseuchen verhindern. Jeder Imker muss sie in allen Einzelheiten studieren. So sind für Bienenvölker, die bei der Wanderung über die Grenzen hinaus transportiert werden, Gesundheitszeugnisse erforderlich, nicht jedoch beim Kauf eines Volkes vom benachbarten Imker (gleiche Gemeinde). Die Amerikanische Faulbrut ist anzeigepflichtig. Beim Verdacht des Ausbruchs dieser Seuche ist sofort das Veterinäramt zu verständigen.
Wandergesetze Diese speziellen Regelungen für das vorübergehende Aufstellen von Bienenvölkern zur Trachtnutzung gibt es nur in einigen Bundesländern. Sie sollen einerseits die Konkurrenz zu ortsansässigen Imkern vermeiden, andererseits den Wanderimkern eine gute Ernte sichern. Auskunft hierzu erteilt der zuständige Landkreis.
Honigverordnung Sie ist Bestandteil des Lebensmittelrechts und legt fest, unter welchen Vorausset-zungen Honig in den Verkehr gebracht werden darf. So sind Imker als Produzenten eines Lebensmittels zunächst für dessen Qualität verantwortlich -egal, ob sie ihren Honig verschenken oder verkaufen. Im Einzelnen werden in der Honigverordnung Wassergehalt, Sauberkeit und verschiedene Labormessgrößen zur Beurteilung von Herkunft und schonender Behandlung geregelt. Ferner regelt die Verordnung auch die richtige Kennzeichnung der Honigbehältnisse und -Verpackungen.
Rechtlich geregelt ist natürlich auch der Lizenzerwerb zur Vermarktung des Honigs unter dem Markennamen "Echter Deutscher Honig".
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